Studienplätze
Die dffb vergibt jedes Jahr bis zu 12 Studienplätze im Fach Regie, bis zu 6 Studienplätze im Fach Kamera und bis zu 8 Studienplätze im Fach Produktion.
Jeder dieser Studiengänge hat eine Regelstudienzeit von 4 Jahren. Erfahrungsgemäß dauert es aber bis zu 6 Jahren, bis der Abschlussfilm fertig ist.
Die dffb bildet in der Drehbuch-Akademie pro Jahrgang 10 Drehbuchautoren aus. Das Studium dauert 3 Jahre.
Termine und Fristen
Eine Bewerbung für das Studium an der dffb ist jährlich möglich. Das Studienjahr beginnt immer Ende September.
Die Aufnahmeprüfungen finden im Frühjahr statt.
Die genauen Termine und Fristen entnehmen Sie bitte den Informationen zu den einzelnen Studiengängen.
Voraussetzungen
Die Zulassung zum Studium an der dffb ist allein abhängig vom Bestehen der Aufnahmeprüfung. Wer sich an der Akademie bewirbt, muss bei Studienbeginn das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Erfolgreiche Praxiserfahrungen oder ein Studium in fachlich nahestehenden Bereichen wie Film, Fernsehen, Theater, Journalismus erhöhen die Chancen der Bewerber, sind allerdings kein Muss.
Englisch- und PC-Kenntnisse werden für alle Fachrichtungen vorausgesetzt. Fremdsprachige Bewerber müssen über sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Eine Bewerbung an der dffb ist maximal zweimal möglich (egal für welches Studienfach). Wehr- bzw. Zivildienstzeiten sind nachzuweisen. Sollte Wehr- oder Zivildienst noch nicht geleistet sein, ist die Frist der Rückstellung der Bewerbung beizulegen.
Studiengebühren
Die Studiengebühren für Regie, Kamera und Produktion betragen 200 € im Jahr.
Die Studiengebühren für Drehbuch betragen im ersten Jahr 1275 € und im zweiten und dritten Jahr 1200 €.
Die Studiengebühren sind vor Beginn des Studienjahres einzuzahlen.
Fördermöglichkeiten des Studiums
Das Studium an der dffb wird nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) gefördert. Die Anträge sind unmittelbar nach der Zulassung zum Studium an das
Studentenwerk Berlin
Hardenbergstr. 34
10623 Berlin
zu richten. Antragsberechtigt sind deutsche und ausländische Studierende. Bei ausländischen Studenten ist §8 BAFöG zu beachten.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besitzen nur die Studierenden, die die Voraussetzungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG) erfüllen. Hierbei ist zu beachten, dass ein Zweitstudium grundsätzlich nicht durch BAFöG gefördert wird. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des Studentenwerks Berlin.